Die Aufgaben des Notars


Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er trägt dafür Sorge, dass Sie die rechtliche Tragweite Ihrer abgegebenen Erklärungen und Ihres Handelns verstehen. Durch nötige Anträge gegenüber Behörden und Registern verhilft er Ihrem Anliegen zur Wirksamkeit.

Ziel ist ein Gleichgewicht durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zwischen den Vertragsparteien herzustellen.

Zu seinen Aufgaben gehören neben der Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Immobilienkäufen die Beratung von Unternehmensgründern sowie die Anmeldung in das Handelsregister zur Eintragung von Firmen.

Darüber hinaus veranlasst der Notar die Eintragung von Vereinen ins Vereinsregister und ist befugt, Kopien von Schriftstücken zu beglaubigen.

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